wie ihr wahrscheinlich der Presse schon entnommen habt, haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und ver.di auf eine PPR 2.0, also ein weiterentwickeltes Personalbemessungsinstrument auf Grundlage der alten PPR geeinigt und fordern jetzt die Bundesregierung auf, dieses zeitnah verbindlich zu verabschieden.
Was in dem Instrument positiv ist und wo es noch Verbesserungsbedarf gibt, vor allem aber, wie es jetzt aus unserer Sicht weitergehen muss, findet ihr im Flugblatt.
Informationsveranstaltungen, Diskussionen, Arbeitsgruppen auf jeder Station, Personalratsvorlagen und juristische Betrachtungen beschäftigen monatelang intensiv die halbe Uniklinik. Am Ende standen geänderte Dienstzeiten und das von der vorherigen Pflegedirektorin vorangetriebene und dann eingeführte »Ausfallmanagment« mit dem erfundenen Namen »Reservedienst«. Ziel sollte sein, das »Einspringen aus dem Frei« zu vermeiden, indem schon im Dienstplan KollegInnen in einem Mix aus Bereitschaftsdienst und Arbeit auf Abruf eingeplant wurden, aber erst am Vortag bis 14 Uhr erfahren sollten, wann sie am nächsten Tag mit welchem Dienst und wo erwünscht waren, falls durch Ausfall jemand fehlte. Das Problem, wenn die Krankmeldung nach 14 Uhr eintraf, wurde nicht abschliessend gelöst. Im Zweifel griff man auf das übliche Procedere zurück, die KollegInnen wie bekannt zu Hause anzurufen.
Und jetzt? Die Pflegedirektorin suchte »neue Herausforderungen« und verließ die Uniklinik. Damit ist auch die treibende Kraft nicht mehr da. Während manche Stationen noch Reservedienst machen, hat man auf vielen anderen schon lange nichts mehr davon gehört und kein einziger Reservedienst ist mehr auf den Dienstplänen zu finden. Wie auch? Kritiker dieses Modells haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass dafür zu wenig Personal vorhanden ist, da man erst einmal die Mindestbesetzung gewährleisten muss, bevor jemand als »Springer« zur Verfügung steht. Die Mindestbesetzung ist allerdings oft nur so gerade eben noch planbar, da nach wie vor überall das Personal fehlt. Somit haben von Beginn an viele das Konzept nicht verstehen können. Was bringt es, wenn pro Monat an fünf Tagen ein Reservedienst geplant wurde? Vielleicht meldete sich zufällig genau an dem Tag jemand krank. Dann gab es eine Lösung. Viel wahrscheinlicher war es, dass die Krankmeldung an einem der anderen 25 Tage eintraf. Dann gab es wieder das gleiche Problem wie immer schon.
Interessant wäre es einmal zu erfahren, wie sich die neue Pflegedirektorin das vorstellt.
Für normale Zeitgenossen ist es nicht nachvollziehbar: Da gibt es im März 2019 einen Tarifabschluss und die »Redaktionsverhandlungen«, die dann alles im Einzelnen regeln, dauern noch Monate. Erst am 25.9.2019 wurden dann tatsächlich die Unterschriften unter den Tarifvertrag gesetzt. Zuvor waren die Verhandlungen mehrfach verschoben worden. Zwischenzeitlich wollten die Arbeitgeber von Verhandlungsergebnissen gar nichts mehr wissen, wie z.B. von der Pflegezulage (120 €), die sie plötzlich nur noch für Neueinstellungen zahlen wollten. So zog sich alles in die Länge.
Wenigstens ist nun klar geworden und verschriftlicht, dass die Regelungen für Baden-Württemberg definitiv auch für Unikliniken unabhängig vom Bundesland gelten. Also gibt es auch für uns 120 Euro monatlich für in der Pflege Tätige sowie 75 Euro für PraxisanleiterInnen. Die Angleichung der »KR-Tabelle« des TV-L zur »P-Tabelle« des TVÖD (auf dem Stand von 2018) plus 3,01 % stimmt rechnerisch und wurde im Mai 2019 rückwirkend ausgezahlt. Die KR 9a,b,c,d wurden umbenannt in KR 9,10,11 und 12.
Worin nun aber das Problem liegt, endlich das Geld nachzuzahlen, ist nicht nachvollziehbar. Beim LBV wusste man angeblich in der letzten Woche (30. Oktober 2019) noch nichts von dem endgültigen Abschluss vom September.
Im Juli staunten zwei Kollegen nicht schlecht, als sie ihre Gehaltsabrechnung bekamen. 420 Euro »Leistungszulage« waren dort aufgeführt. Was sie geleistet hatten, wussten sie nicht, aber sie vermuteten, das müsse etwas mit der Tariferhöhung zu tun haben. Einige Telefonate mit allen in Frage kommenden Stellen später erfuhren sie, dass es sich um eine Zulage der Pflegedirektorin handelt, die damit den Praxisanleitern ihre Wertschätzung zum Ausdruck bringen wollte. Da freuten sie sich.
Andere Praxisanleiter konnten sich nicht freuen, denn sie hatten die Zulage nicht bekommen. Warum? Das stellte sich Monate später erst heraus, nachdem der Personalrat interveniert hatte. Der PR hatte eine Liste der Praxisanleiter angefordert und schnell festgestellt, dass sie ganz und gar nicht vollständig war. Daraufhin wurden Stations- und Abteilungsleitungen von der Pflegedirektion angeschrieben, damit sie die Namen der Praxisanleiter aus ihrem Bereich melden. Einige Listen später schien die Liste der Zulage-Berechtigten dann Mitte Oktober 2019 vollständig zu sein. Zumindest waren es nun dreimal so viele Namen wie auf der ersten Liste.
Am 5.11.2019 auf dem »Praxisanleiter-Forum« wurde von einem Kollegen die Frage an die Pflegedirektorin gestellt, wann diejenigen, die bisher nichts bekommen haben, weil sie nicht auf der unvollständigen Liste standen, mit der ersten Zahlung (für Januar bis Juni 2019) rechnen könnten, da die zweite (Juli bis Dezember 2019) von ihr soeben für Januar 2020 angekündigt worden war. »Die bekommen Sie nicht mehr. Das ist vorbei.«, war die Antwort der Pflegedirektorin. Der stv. Pflegedirektor fand das zwar »schade«, wusste aber auch von »Mühseligkeiten« der Pflegedirektion zu berichten, die es sehr schwierig machten, da die Pflegedirektion kein Funktionsverzeichnis der Mitarbeiter hätte. Im SAP-Programm gebe es keine Möglichkeit, so etwas einzutragen.
Bekannt ist allerdings seit Jahren, dass Auszubildende laut Gesetz nur noch auf solchen Stationen eingesetzt werden dürfen, auf denen es Praxisanleiter gibt. Somit dürfte es ein leichtes Unterfangen sein festzustellen, wo es Praxisanleitung gibt. Und eine einfache Nachfrage bei den Leitungen hätte für ausreichende Information sorgen können, wem man eine wertschätzende Zulage geben möchte. Gut wäre diese Recherche gewesen, bevor einige etwas bekommen und andere nicht, die das Gleiche tun, nämlich den Arbeitgeber zu befähigen, überhaupt ausbilden zu dürfen. Anstatt einer Entschuldigung für die lange Wartezeit wird nun nicht wenigstens verspätet wertgeschätzt, sondern über enttäuschte Praxisanleiter noch ein Kübel Frustration ausgeschüttet.
ver.di fordert, die Zulage für Praxisanleiter an alle zu zahlen! Rückwirkend für die Zeit von Januar bis Juni 2019 für diejenigen, die ohne irgendein Verschulden nur nicht auf einer schlampig erstellten Liste standen. Dadurch werden alle gleich behandelt und es entsteht kein Unfrieden. Bereits jetzt dürfte die ungerechte Ungleichbehandlung einen Motivationsverlust herbeigeführt haben. Dem sollte dringend entgegengewirkt werden.
Verzichtserklärung für alle, die nie was tun, es immer besser wissen und denen immer alles zu wenig ist. Ein Service von ver.di- einfach ausdrucken, unterschreiben und an die Personalabteilung schicken. Gern geschehen!