Überstundenzuschläge BAG-Urteil
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Beschränken wir uns auf das Wesentliche. Das Rumgeeiere, was eine »Überstunde« ist oder was (nur) »Mehrarbeit«, ist nun durch ein Urteil wesentlich vereinfacht worden.
Länger arbeiten als vorgesehen=Überstunde=Anspruch auf Überstundenzuschlag.
Die Entscheidung des BAG (Bundesarbeitsgericht):
• Der Überstundenzuschlag entsteht bei einer täglichen Planabweichung
• Keine Ausgleichsmöglichkeit innerhalb des Schichtplanturnus (der monatliche Dienstplan und nicht das Kalenderjahr!)
• Auch Teilzeitbeschäftigten steht bei täglicher Abweichung »sofort« Zuschlag zu
Grundsätze zu Teilzeit gelten nicht nur bei Schicht- / Wechselschichtarbeit, sondern generell (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung!)
ver.di-Mitglieder haben ihre Überstundenzuschläge bereits geltend gemacht. Wir werden weiter berichten.
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