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Mit uns keine halben Sachen! Teil 3 PDF Drucken E-Mail
Flugblätter - Flugblätter der Betriebsgruppe
Donnerstag, 03. April 2008 09:25
Da sind wir doch froh, dass jetzt alles klar ist nach den Äußerungen des kaufmännischen Direktors Herrn Klimpe.

Was wir verstanden haben ist,
wenn Sie vor 8 Jahren bereits im UKA beschäftigt waren,
Sie sich gerne versetzen lassen, um neue Menschen kennen zu lernen,
Sie es auch interessant finden, wenn Sie nicht mehr entsprechend Ihrer Qualifikation beschäftigt werden,
wenn Sie glücklicherweise finanziell unabhängig sind und Sie deshalb eine Gehaltskürzung gut verkraften können und
wenn Sie dann auch noch gerne neue Tarifverträge kennen lernen möchten, z.B. aus dem Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe oder
Sie immer auch schon mal in einem Bereich ohne Tarifvertrag arbeiten wollten;

dann
senden Sie bitte ein Dankesschreiben an den Personalrats-Vorstand und den kaufm. Direktor.

Wenn Sie allerdings
 erst 7 Jahre im UKA arbeiten oder
 nicht finanziell unabhängig sind,
•         den Schutz eines Tarifvertrages möchten und
 Wert darauf legen, nach Ihrer Qualifikation beschäftigt zu werden;

dann
ist für Sie leider nichts geregelt! (siehe Auszug aus der e-mail vom 7. April unten)

Wir bleiben dran. ver.di hat im UK Düsseldorf bewiesen, dass Widerstand funktioniert.
ver.di kann's und wir auch!

Eure ver.di-Betriebsgruppe
Eine Veröffentlichung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bezirk Aachen/Düren/Erft | Harscampstraße 20 | 52062 Aachen | (Eigendruck) | V.i.S.d.P.: Stefan Jungheim | Gewerkschaftssekretär
www.unikum-aachen.de 
Auszug aus der UKA-Intranet-Mail:     
»Der Kaufmännische Direktor informiert zum Thema Bestandschutz«                                                                          

Informationen des Kaufmännischen Direktors zum Thema Bestandsschutz
Für Bedienstete, die bereits vor der Rechtsformänderung  (1. Januar 2001) in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land Nordrhein-Westfalen gestanden haben, werden betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen, soweit die hiervon betroffenen Bediensteten mit einer Versetzung auf andere Arbeitsplätze des Hauses einverstanden sind.
 • Änderungskündigungen, die wegen Versetzungen auf andere Arbeitsplätze erforderlich werden, können generell nicht ausgeschlossen werden. 
Weitergehenden Forderungen eines Bestandsschutzes und einer Zusage bei möglichen Betriebsübergängen die Fortgeltung des TV-L anzuwenden, kann leider nicht entsprochen werden.
[...] 
 

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Was ein Personalrat alles kann... (Folge 6)

Dies ist Folge 6 der Serie auf unserer Webseite. Darin werden wir Beispiele vorstellen, zu was Personalräte fähig sind. Worüber sie sprechen (dürfen), worüber sie informieren (dürfen), wofür sie sich interessieren (dürfen). Möglich ist vieles, wie wir erstaunt feststellen. Wenn Personalratsarbeit nicht nur Selbstzweck ist, gewinnt man mit der Zeit selbstbewußte und informierte KollegInnen. Dazu ist es jedoch notwendig, sie an der Arbeit teilhaben zu lassen und sie auch über die Vorgänge zu informieren, die im Betrieb oder der Dienststelle vor sich gehen. 

Heute: Der Personalrat der Uniklinik in Köln. 

Auch die heute vorgestellten KollegInnen machen aus ihrer Arbeit für die Beschäftigten kein Geheimnis. Auf ihrer Webseite stellen sie alle Informationen zur Verfügung, die für Beschäftigte des UKK von Interesse sind.  

Interessant

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