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News - Kurzmeldungen
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, 20. Februar 2008 22:01

Meckern und/ oder ärgern alleine reicht nicht!

Wer überlastet ist und/ oder PatientInnen gefährdet sieht, weil zuwenig Personal im Dienst ist, die/ der muß dies auch dokumentieren.

Einerseits, damit sich etwas ändern kann (denn der Arbeitgeber wird alles abstreiten, was nicht schriftlich vorliegt und damit "aktenkundig" ist), andererseits ist es jedoch auch wichtig, sich selber abzusichern. Dazu gehört u.a. auch, dem Arbeitgeber Mißstände anzuzeigen, damit er darauf reagieren und Abhilfe schaffen kann.

Wenn dem Arbeitgeber z. B. bekannt geworden wäre, dass zuviele Patienten durch zuwenig Personal versorgt werden müssten, dann hätte er zu handeln. Täte er das nicht, und es würde etwas passieren, etwa dass eine Patientin Schaden nähme, dann trüge er dafür die alleinige Verantwortung. Wäre ihm allerdings nichts angezeigt worden, könnte er sich darauf berufen, nichts davon gewußt zu haben, da er davon ausginge, dass die MitarbeiterInnen  solche Zustände sicherlich unverzüglich mitgeteilt hätten.

Also: Formulare für Überlastungsanzeigen gibts unter "download".

Übrigens: Pflegedienstleitungen sind verpflichtet, die Anzeigen entgegenzunehmen. Wichtig ist es natürlich auch, eine Kopie an den Personalrat zu senden.

Falls es Schwierigkeiten gibt, hilft auch hier die ver.di-Betriebsgruppe weiter. 

Aktualisiert ( Donnerstag, 05. März 2009 10:16 )
 

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