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Personalrat - aktuelle Themen
Geschrieben von: Administrator   

Der »PR-Ticker« Nr. 7/2010:

 

Soeben erreicht den Personalrat die schriftliche Information, dass der Vorstand ab sofort eine Stellenbesetzungssperre

 

für den  Med.-Techn. Dienst  und die  Verwaltungs- und Zentralbereiche

verfügt hat. Dies bedeutet, dass für diese Bereiche grundsätzlich keine Einstellungen und Weiterbeschäftigungen mehr möglich sind. In begründeten Einzelfällen kann eine die Personalkosten erhöhende Maßnahme durch Einsparungen in anderen Bereichen – z.B. durch dargelegte Einsparung von Sachkosten – ausgeglichen werden (soweit Zitat aus dem Info-Schreiben des Vorstands). Die Anordnung der Stellenbesetzungssperre geschieht ohne Angabe von angestrebten Zielen, Zeiträumen, Einsparvolumina oder Stellenkontingenten!

 

Der Personalrat hält die verfügte Stellenbesetzungssperre für wirtschaftlich unsinnig und vom praktischen Verfahrensablauf als nicht gerecht umsetzbar. Bereits bei der vor mehr als 10 Jahren im ersten Sparkonzept verfügten Stellenbesetzungssperrestellte sich schnell heraus, dass aufgrund der zugelassenen Ausnahmen eine wirksame Stellenbesetzungssperre nicht durchgehalten werden konnte, und die Besetzung frei werdender Stellen bzw. Vertragsverlängerungen nicht aufgrund nachprüfbarer Kriterien, sondern eher im Zuge bestehender Machtverhältnisse oder Einflussmöglichkeiten geregelt wurden.

 

Sparen nach der Rasenmäher-Methode hat sich noch nie als hilfreich und wirkungsvoll erwiesen!

 

Die Stellenbesetzungssperre gehört zurück in die Klamottenkiste! Wir fordern den Vorstand auf, die Organisationsbereiche, in denen anhand der vorliegenden Erlös- und Ausgabenzahlen mögliche Einsparpotenziale vermutet werden, ggf. speziell zu überprüfen. "Lassen Sie die Finger weg" von den anderen, in der Vergangenheit bereits massiv gebeutelten Organisationsbereichen, von denen sich einige erst in den letzten Monaten auf dem wirtschaftlichen Prüfstand befunden haben.

 

Die Stellenbesetzungssperre bedeutet einen Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten. Sie ist weder kreativ noch trägt sie den Besonderheiten der einzelnen Organisationsbereiche Rechnung.

 

Zu der verfügten Maßnahme einige Anmerkungen:

 

Die "Reduzierung" der Stellenbesetzungssperre auf den "Med.-Techn. Dienst" führt in vielen Fällen zu falschen Hoffnungen. Zu diesem haushaltstechnischen Begriff gehören z.B. auch alle LaborantInnen, PhysiotherapeutInnen, Schreibkräfte, ChefsekretärInnen, TierpflegerInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, OrthoptistInnen, Diät-assistentInnen etc., letztendlich fast alle Berufsbilder außerhalb der Pflege und des ärztlichen Dienstes in der Krankenversorgung. Nach Einschätzung des Personalrats sind von der verfügten Bewirtschaftungsmaßnahme ca. 1.500 bis 1.800 Stellen betroffen.

 

Auf Nachfrage des Personalrats im Vorstand wurde nicht mitgeteilt, nach welchen konkreten Kriterien Ausnahmeregelungen möglich sind und wer letztendlich hierüber entscheidet. Unklar ist auch, auf welchen Zeitraum sich die Stellenbesetzungssperrebezieht bzw. wie viele Stellen letztendlich durch die Stellenbesetzungssperre blockiert werden sollen, um das wirtschaftliche Ziel zu erreichen. Weiterhin konnte dem Personalrat die Frage nicht beantwortet werden, ob die verfügteStellenbesetzungssperre eine vorübergehende wirtschaftliche Sanktionsmaßnahme darstellt oder die jetzt der Bewirtschaftung unterliegenden Stellen mittel- und langfristig dem Organisationsbereich entzogen werden. Unklar ist auch, in welchen Zeitintervallen über Anträge zur Ausnahme von der Stellenbewirtschaftung entschieden werden soll. Der Fragenkatalog könnte noch beliebig verlängert werden.

 

 

Unabhängig von all diesen noch zu klärenden Fragen fordern wir den Vorstand auf, umgehend harte und nachprüfbare Kriterien zur Umsetzung der Stellenbesetzungssperre zu veröffentlichen; wir fordern weiterhin, die Entscheidungen zurStellenbesetzungssperre in jedem Einzelfall transparent zu machen und im Intranet bekanntzugeben, für welche Organisationsbereiche Bewirtschaftungsmaßnahmen erfolgt sind, in welchem Umfang, mit welcher Begründung, mit welchem Einsparpotenzial und unter Wegfall welcher bisheriger Leistungen.

 

 
 


 

 
 Besonders ärgerlich die Tatsache, dass der Vorstand es in seinem Anschreiben nicht für nötig befunden hat, auf die durch die Stellenbesetzungssperre verursachende zwangsweise WEITERE ARBEITSVERDICHTUNG einzugehen.

 

Wir haben bereits mehrfach in Gesprächen mit dem Vorstand darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sparkonzepte I und II in den zurückliegenden Jahren ein Stellenabbau von 600 – 700 Stellen realisiert werden konnte; dies bei gleichzeitig gestiegenen Patientenzahlen im stationären und ambulanten Bereich. Die Belastungsgrenze für die KollegInnen ist erreicht bzw. in einzelnen Organisationsbereichen bereits überschritten. Die hohe Anzahl geleisteter Überstunden ist hierzu ein weiteres Indiz. Ein "weiter so wie jetzt oder sogar noch mehr" ist inakzeptabel und unrealistisch.

 

 

Im Übrigen wissen wir aus vielen Gesprächen mit KollegInnen, dass es bereits zahlreiche Absprachen zu Verlängerungen der aktuell befristeten Arbeitsverträge zwischen Dienstvorgesetzten und MitarbeiterInnen gibt, die der/dem einzelnen Kollegin/Kollegen eine längere Planungssicherheit ihrer/seiner persönlichen Arbeitssituation versprochen haben. All dies darf nicht durch die jetzt verfügte Stellenbesetzungssperre infrage gestellt werden.

 

Weiterhin ist vielen KollegInnen immer noch nicht klar, warum noch Mitte des Jahres 2009 eine vorsichtig optimistische Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung für das UKA abgegeben wurde, diese Einschätzung sich im zweiten Halbjahr des Jahres 2009 auf ein deutliches Defizit hin veränderte und nunmehr, Mitte des Jahres 2010 massive Bewirtschaftungsmaßnahmen notwendig werden. Wir sehen hier einen erheblichen Informations- und Erklärungsbedarf, ggf. werden wir diesen im Rahmen einer Personalversammlung einfordern.

 

 

Wir werden weiter berichten.

 
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