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Schichtzulage auch bei Urlaub und Krankheit PDF Drucken E-Mail
News - Kurzmeldungen
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, 16. Juli 2010 21:44

aus der ver.di Mitgliederzeitschrift, Ausgabe Juli 2010, Fachbereich Drei, Seite 7:


Schichtzulage auch bei Urlaub und Krankheit

Tarifliche Schicht- und Wechselschichtzulagen sollen dem Arbeitnehmer einen Ausgleich dafür gewähren, dass die Schicht- und Wechselschichtarbeit erheblich auf seinen Lebensrhythmus einwirken und ihr Beginn und ihr Ende außerhalb der allgemein üblichen Arbeits- und Gechäftszeiten liegen. Diese Erschwernisse kommen bei ständiger Wechselschichtarbeit auch dann auf Dauer in Betracht, wenn aufgrund der Gewährung von Erholungsurlaub oder anderer Entgeltfortzahlungstatbestände (iSv. §21 Satz 1 TVöD) die tatsächliche Arbeitsleistung vorübergehend nicht erbracht wird (BAG, Urteil vom 24.3.2010, 10 AZR 152/09). 

 

In §21 des TVöD ist die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung geregelt. Dies entspricht weitgehend dem §21 des für die Uniklinik gültigen TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder).

"BAG" ist Abkürzung für das Bundesarbeitsgericht.

Das Urteil kann, wer will, hier

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=14364

nachlesen. 

 

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