„Ich musste einspringen.“ Diesen Satz habe ich schon oft von KollegInnen gehört. Inzwischen sage ich dann: „Das kann nicht sein.“ „Ich wäre sonst zum Dienst verpflichtet worden.“ „Das kann auch nicht sein, denn Dienstverpflichtung gibt es allenfalls im Katastrophen- oder Verteidigungsfall.“ (Siehe http://www.schichtplanfibel.de/ ) „ Aber wenn die/der ChefIn das Direktionsrecht hat und bestimmt, das ich arbeiten soll und das nicht tue, dann ist das Arbeitsverweigerung und ich brauche doch diese Anstellung.“ „ Anders herum ist es richtig: Du musst Dich auf deinen Arbeitgeber verlassen können, der im voraus einen Dienstplan erstellt hat. Danach muss auch gearbeitet werden. Es ist auch möglich, im gegenseitigen Einverständnis den Plan zu ändern und einzuspringen. Aber auf Anweisung und ohne Absprache muss das keiner! Wenn hier Druck ausgeübt wird, ist das nicht gut für das Klinikum!“ Dann kommt meistens noch eine Antwort wie: „Ich konnte mich nicht wehren.“ oder „Sonst hätte ich zukünftig bestimmt arbeiten müssen, wenn ich eigentlich frei haben wollte.“ Tatsache ist: Unvorhersehbare Mehrarbeit ist nicht planbar. Rechtliche, also gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Regelungen zum kurzfristigen Einspringen aus dem Frei gibt es im UKA nicht! Da ist es für die Dienstplaner ganz schön schwierig, denn in nur wenigen Bereichen ist Rufbereitschaft vorgesehen. Deshalb sind die Nachrichten vom Klinikum Stuttgart für uns so interessant und es wird hier ein Artikel aus dem verdi-Krankenhaus-Info, Betriebsgruppe Stuttgart, angeführt: „Reduzierung der Belastung. 30 Euro für Einspringen aus dem Frei Dass es zusätzlich gelungen ist, zu vereinbaren, dass alle Beschäftigten des Klinikums, die unter den TVöD fallen und in Dienstplanbereichen arbeiten, für Einspringen aus dem Frei jeweils 30 Euro pro Schicht erhalten, ist ein längst überfälliger Ausgleich dafür, dass viele Kolleginnen und Kollegen bereit sind einzuspringen, damit ihr Team nicht zusätzlich bei Ausfällen belastet wird. Da Teilzeitkräfte besonders oft einspringen und sie die 30 Euro ungekürzt erhalten, bringt diese Regelung auch endlich eine gewisse „Besserstellung“ der Teilzeit. Wichtig ist auch, dass aus der Zulage kein Zwang zum Einspringen abgeleitet werden kann. Solche Regelungen führen nach unserer Erfahrung dazu, dass sich die Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind einzuspringen, weil sie die Zulage wollen, melden und dann auch angerufen werden. Damit werden die KollegInnen, die nicht einspringen können oder wollen, nicht mehr belästigt. Für besonders wichtig halten wir es auch, dass diese Regelung nicht nur für den Pflegebereich gilt, sondern auch für Bereitschaftsdienste und die anderen Dienstplanbereiche (z.B. Funktionsdienst, Med.-techn. Dienst, Hauswirtschaft, Reinigung). Die konsequente Haltung der verdi-Kolleginnen und Kollegen im Personalrat hat damit zu einem weiteren Erfolg im Interesse der Beschäftigten geführt.“ ( https://stuttgart.verdi.de/fachbereiche/fb03/krankenhaeuser/bgklinikum/data/khi-1-2010-Maerz.pdf ) Wäre es nicht Klasse, wenn wir Vergleichbares auch im UKA hätten? Hallo Personalrat, wie wäre es mit einer solchen Betriebsvereinbarung, die allen Beschäftigten weniger Probleme bereitet und letztlich zur sicheren Versorgung der Patienten beiträgt? Die derzeitige Aufgabe der Dienstplaner, unvorhersehbare Mehrarbeit ohne ausreichend bereitstehende Personalreserven zu organisieren, ist mit den Konditionen eines Girokontos vergleichbar: Derzeit nutzt man nur mit einem geduldeten Überziehungskredit der Bank (=die Gutmütigkeit der Mitarbeiter). Das kann auch schief gehen, wenn die Bank „Nein“ sagt (=der Mitarbeiter springt nicht ein). ( http://drei.verdi.de/2010/ausgabe-33/schwarzes-brett ) Besser wäre es, für Bedarfsfälle einen Dispositions-Kredit vereinbart zu haben (=freiwilliges Einspringen mit einer Prämie). |