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traurig oder lustig? PDF Drucken E-Mail
Kurzmeldungen
Geschrieben von: Ulrich   
Sonntag, 29. August 2010 17:00

Umfrage:

»Was halten Sie im UKA für das größere Problem? Die Unwissenheit oder die Gleichgültigkeit?«

 

Antwort:

»Weiß ich nicht, ist mir aber auch egal!«
Aktualisiert ( Montag, 06. September 2010 18:17 )
 
Es brennt! PDF Drucken E-Mail
Aktuell
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 17. August 2010 11:19

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Aktualisiert ( Dienstag, 17. August 2010 11:25 )
 
Bonus für Einspringen PDF Drucken E-Mail
Kurzmeldungen
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, 16. Juli 2010 21:52
aus der ver.di Mitgliederzeitschrift, Ausgabe Juli 2010, Fachbereich Drei, Seite 6:


30 Euro für Einspringen aus dem Frei

Im Klinikum Stuttgart erhalten seit 1. Mai Beschäftigte in Dienstplanbereichen, die unter den TVöD fallen, 30 Euro zusätzlich zu ihrem Bruttogehalt für jede Schicht oder jeden Bereitschaftsdienst, die/den sie an ihrem diensplanmäßig freien Tag aufnehmen. Das Einspringen bleibt weiter freiwillig. Auch Teilzeitkräfte erhalten die 30 Euro. Nur beim Einspringen für einen freiwilligen Diensttausch gibt es die Zusatzvergütung nicht. Vorläufig gilt die Regelung bis 31. Juli 2012 oder bis zu einer tariflichen Regelung. Damit wird die außertarifliche Leistung des Einspringens endlich durch eine besondere Vergütung belohnt, ohne dass Beschäftigte dazu verpflichtet werden können. Ähnliche Regelungen gibt es bereits u.a. in den Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg, in der HSK-Klinik in Wiesbaden und im Krupp-Krankenhaus in Essen.
 
Schichtzulage auch bei Urlaub und Krankheit PDF Drucken E-Mail
Kurzmeldungen
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, 16. Juli 2010 21:44

aus der ver.di Mitgliederzeitschrift, Ausgabe Juli 2010, Fachbereich Drei, Seite 7:


Schichtzulage auch bei Urlaub und Krankheit

Tarifliche Schicht- und Wechselschichtzulagen sollen dem Arbeitnehmer einen Ausgleich dafür gewähren, dass die Schicht- und Wechselschichtarbeit erheblich auf seinen Lebensrhythmus einwirken und ihr Beginn und ihr Ende außerhalb der allgemein üblichen Arbeits- und Gechäftszeiten liegen. Diese Erschwernisse kommen bei ständiger Wechselschichtarbeit auch dann auf Dauer in Betracht, wenn aufgrund der Gewährung von Erholungsurlaub oder anderer Entgeltfortzahlungstatbestände (iSv. §21 Satz 1 TVöD) die tatsächliche Arbeitsleistung vorübergehend nicht erbracht wird (BAG, Urteil vom 24.3.2010, 10 AZR 152/09). 

 

In §21 des TVöD ist die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung geregelt. Dies entspricht weitgehend dem §21 des für die Uniklinik gültigen TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder).

"BAG" ist Abkürzung für das Bundesarbeitsgericht.

Das Urteil kann, wer will, hier

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=14364

nachlesen. 

Aktualisiert ( Freitag, 16. Juli 2010 21:48 )
 
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